Herverseifen

Haubergseinschlag

Herverseifen 2024/ 2025

Der Haubergsvorstand bittet, folgende Punkte zu beachten / einzuhalten:

 

  • Bei allen Arbeiten im Hauberg sind die Unfallverhütungsvorschriften Forsten (VSG 4.3) einzuhalten
  • Sollte es zu einem Unfall / Verletzung kommen, ist dies möglichst schnell dem Haubergsvorsteher mitzuteilen, damit eine zeitnahe Meldung an die BG erfolgen kann
  • Der Einschlag muss bis 31.05. (Holz vom Stock), das Abfahren des Holzes bis 31.07.2025 abgeschlossen sein. Dies gilt auch für die Waldflächen und Wege der Haubergsgenossenschaft.
  • Die Stöcke müssen erdnah abgeschnitten werden und die Kronen gut ausgeästet werden
  • Das Reisig darf nur im eigenen zugeteilten Jahn und wegen der späteren Eingatterung, 2m Abstand zum Weg, abgelegt werden.

   Bitte beachten Sie, dass Vollmachten nicht an Dritte übertragbar sind.

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